Versicherungsvertreter vertreten, wie der Name schon sagt, eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dabei ist es unerheblich, ob dieser als Angestellter oder Selbstständiger fungiert. Er ist immer weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag der Gesellschaft. Geregelt sind die Rechte und Pflichten eines selbstständigen Versicherungsvertreters im Handelsgesetzbuch unter §84 und §86. Darin steht unter anderem eindeutig geschrieben: „Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen, er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen.“
Im Gegensatz dazu ist ein Finanz- bzw. Versicherungsmakler niemals weisungsgebunden. Er arbeitet nur im Auftrag seiner Mandanten. Unabhängig von Versicherungsgesellschaften, Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern erhalten Sie so die bestmöglichen Produkte zum günstigsten Preis.